Asylgesetz
Das Asylgesetz legt fest, wer grundsätzlich einen Asylantrag stellen kann, welche Rechte Antragsteller/-innen haben und welches Verfahren Behörden befolgen müssen, um zu entscheiden, ob ein Anspruch auf Asyl vorliegt.
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Das Asylgesetz legt fest, wer grundsätzlich einen Asylantrag stellen kann, welche Rechte Antragsteller/-innen haben und welches Verfahren Behörden befolgen müssen, um zu entscheiden, ob ein Anspruch auf Asyl vorliegt.