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Daueraufenthalt

Der Daueraufenthalt ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen nach fünfjährigem Aufenthalt in einem EU-Staat ausgestellt wird. Der Daueraufenthalt stellt Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft z.B. in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang und Zugang zu Sozialleistungen mit EU-Bürger/-innen gleich.

Definition nach BMI (unter Daueraufenthalt)

Mehr Informationen auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration