Dublin-Verfahren
Das sogenannte Dublin-Verfahren (Dublin-Verordnung) trat am 1. September 1997 EU-weit in Kraft. Es ist ein Vertrag zwischen allen EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein. In ihm ist festgelegt, dass der Antrag eines/r Asylbewerbers/-in in dem Land geprüft wird, in dem er/sie zuerst die EU-Grenzen übertreten hat.