Nationales Abschiebungsverbot
Ein nationales Abschiebungsverbot gilt für Personen, die aus bestimmten Ländern kommen. Wird ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt, darf für die Personen keine Rückführung in das Herkunftsland erfolgen. Den Betroffenen wird von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des BMI (unter Abschiebungsverbote)