Schutzart
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet im Asylverfahren zwischen vier Schutzarten: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot. Je nach Schutzart erhält eine Person eine Aufenthaltserlaubnis von bestimmter Dauer.
Infos hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.