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Vorrangprüfung

Bevor durch die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erteilt  werden kann, erfolgt die Vorrangprüfung durch die Agentur für Arbeit. Geprüft werden folgende drei Kriterien: die Auswirkungen der Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt; ob Bevorrechtigte zur Verfügung stehen und die konkreten Arbeitsbedingungen. In Sachsen Anhalt ist die Vorrangprüfung vorübergehend ausgesetzt. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung kann nun grundsätzlich, nach einer mindestens 3-monatigen Wartezeit, der Zugang zu einer Beschäftigung ermöglicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite "Rechtliche Grundlagen" und auf der Seite des IAB-Forums. Die Bundesregierung berichtet zudem zum Verzicht auf Vorrangprüfung.