Bürger/-innen aus EU Mitgliedstaaten
Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten steht der Arbeitsmarkt in Deutschland offen. Denn die Freiheit, in ein anderes EU-Land ziehen und dort leben und arbeiten zu dürfen, gehört zu den Grundrechten von EU-Bürger/-innen. Dies gilt auch für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Island, Lichtenstein, Norwegen – sowie der Schweiz. Im Folgenden soll jedoch die Personengruppe außerhalb der EU betrachtet werden.
Weitere Infos dazu:
EU-Kommission „Arbeiten in einem anderen EU-Land“