Chancen für Fachkräfte durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist vollumfänglich zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Es wurde im Juni 2019 sowohl vom Bundestag, als auch vom Bundesrat als Teil des neu beschlossenen Migrationspaketes beschlossen. Mit dem Gesetz wird qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eine Einwanderung nach Deutschland erleichtert, wobei die Anerkennung von Abschlüssen eine zwingende Voraussetzung bleibt. Zudem soll hiermit dem demographischen Wandel und dem damit verbundenen Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Im Wesentlichen bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz folgende Neuerungen:
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Als Fachkraft gelten nun nicht mehr nur Hochschulabsolventen, sondern jetzt neu auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer Qualifikation vorliegt. Ausnahme: IT-Spezialisten können auch ohne formalen Abschluss einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
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erleichterte Ausbildungsplatz- und Studienplatzsuche: Interessierte mit den notwendigen Voraussetzungen haben jetzt sechs Monate für die Ausbildungsplatzsuche und neun Monate für die Studienplatzsuche Zeit. Voraussetzung bleibt die Sicherung des Lebensunterhalts.
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Wegfall der Vorrangprüfung: Kann die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen, dann entfällt die Vorrangprüfung. Notwendig bleibt sie für den Aufenthalt zum Zweck einer Ausbildung.
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Bei Fachkräften mit beruflicher Bildung entfällt die bisherige Begrenzung auf Engpassberufe. Mit einer anerkannten Berufsausbildung steht künftig auch diesen Fachkräften der Zugang zu qualifizierten Beschäftigungen offen.
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Die Einreise zur Arbeitsplatzsuche wird auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung ermöglicht. Voraussetzung dafür sind Deutschkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung in Deutschland.
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Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert. Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig in Deutschland durchgeführt werden.
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Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Personen können für die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen eine Aufenthaltserlaubnis für 18-24 Monate erhalten, müssen dafür aber mind. A2 Sprachkenntnisse nachweisen können.
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Für Unqualifizierte oder Niedrigqualifizierte bietet das Gesetz keine neuen Möglichkeiten für einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesanzeigeblatt des Bundesanzeiger.
Auf dem offiziellen Portal von "Make it in Germany" finden Sie noch weitere Informationen zum Fachkäfteeinwanderungsgesetz.
Zudem eine Arbeitshilfe aus dem Förderprogamm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“: Zentrale Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.