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Förderprogramme zur beruflichen Qualifizierung und Ausbildung

Für die Ausbildung und berufliche Qualifizierung von Zugewanderten gibt es inzwischen ein gutes Netz an Beratungseinrichtungen sowie breit gefächerte Förderprogramme, die Zugewanderte und Betriebe gleichermaßen unterstützen. Im Folgenden finden Sie eine erste Übersicht zu den Förderprogrammen zur beruflichen Qualifizierung und Ausbildung:

KAUSA-Servicestellen in Sachsen-Anhalt

Die bundesweit organisierte Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA) unterstützt die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Zielsetzung der Koordinierungsstelle ist es, mit Netzwerkpartner/-​innen die Ausbildung und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu fördern. Dazu gehört auch, die Eltern der Jugendlichen von den Vorteilen einer Berufsausbildung zu überzeugen. Zudem soll bei Unternehmen die Bereitschaft zur Integration der Jugendlichen gesteigert werden. Seit 2013 unterstützt KAUSA auch die Einrichtung regionaler KAUSA-​Servicestellen. Sie bauen vor Ort zusammen mit regionalen Akteur/-​innen nachhaltige Unterstützungsstrukturen für Selbstständige und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie deren Eltern auf. Sie stärken die regional vorhandenen Netzwerke und entwickeln gemeinsam mit Politik, Wirtschaftsverbänden, Institutionen der Berufsbildung und Migrantenorganisationen Strategien und verankern Strukturen, die nachhaltig die Ausbildungsbeteiligung aller ermöglichen.

Informationen zur KAUSA-Landesstelle Sachsen-Anhalt "ZuSA"

Berufliches Integrationszentrum für Ausbildung und Arbeit für Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge im Burgenlandkreis

Mit dem Projekt Berufliches Integrationszentrum für Ausbildung und Arbeit für Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge im Burgenlandkreis unterstützt der Burgenlandkreis Geflüchtete und Unternehmen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das Projekt gehört zum bundesweit agierenden Netzwerk „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“ (IvAF), das mit ca. 300 Teilprojekten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfond gefördert wird.

Kooperationspartner/-innen sind unter anderem die folgenden Institutionen:

Internationale Bund IB Mitte gGmbH

BBI Bildungs- und Beratungsinstitut GmbH

BVU Bildungs-, Vermittlungs-, Unternehmensberatungs GmbH

Jobcenter Burgenlandkreis

Agentur für Arbeit Burgenlandkreis

Volkshochschule Burgenlandkreis

Örtliche Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern

Berufsbildende Schulen Burgenlandkreis

Verein zur Förderung der Ausbildung Jugendlicher im Burgenlandkreis e.V.

Hochschule Merseburg

Kommunen im Burgenlandkreis

Euro-Schulen Weißenfels

Integrationsnetzwerk Burgenlandkreis

ehrenamtliche Initiativen, Schulsozialarbeiter/-innen und viele andere.

Die zahlreichen Projektpartner/-innen ermöglichen es, unter anderem folgende Angebote bereit zu stellen:

Für Geflüchtete:

Beratung und Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen,

Kompetenz- und Potenzialanalyse in den Integrationszentren,

Einzelcoaching und Bewerbungstraining,

berufliche Orientierung durch Hospitationen und Praktika,

berufsbezogene Sprachförderung im Rahmen der Qualifizierung und Vermittlung in weiterführende Sprachkurse,

Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen,

Betreuung und Beratung der Projektteilnehmer/-innen während der Qualifizierung und des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses.

Für Arbeitgeber/-innen:

Information und Beratung zu Möglichkeiten der Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten, besonders auch zu rechtlichen Fragen, Begleitung und Unterstützung während des Ausbildungs-und Beschäftigungsverhältnisses.

Jobbrücke PLUS

Das Projekt Jobbrücke PLUS – Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung in/für Sachsen-Anhalt wird von der AWO SPI – Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH in Halle (Saale) koordiniert. Es wendet sich insbesondere an: erwerbsfähige erwachsene Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltsgestattung, Geduldete mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt, Geflüchtete mit Aufenthaltstitel, junge Geflüchtete und unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

Das Projektangebot umfasst unter anderem:

eine auf den Arbeitsmarkt bezogene individuelle Beratung, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen, berufsbezogene Qualifizierungen mit Sprachanteil, Kompetenzfeststellung,
Angebote zu praktischen Erprobungen im Handwerksbereich und zur beruflichen Orientierung, Vermittlung in BAMF-Sprachkurse sowie in Arbeit und Ausbildung, Betreuung in den Unternehmen während der Qualifizierung und des Beschäftigungs-​ beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses, Schulungen für Unternehmen zur Arbeitsmarktintegration von Asylbewerber/-innen und Geflüchteten. Jobbrücke PLUS wird in Halle und in Magdeburg durchgeführt.

Willkommenslotsen – Unterstützung bei der Ausbildung geflüchteter Menschen 

Willkommenslotsen unterstützen bundesweit Unternehmen bei allen Fragen rund um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung, Praktikum oder Beschäftigung. Die Willkommenslots/-innen suchen die Betriebe vor Ort auf und beraten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie schlagen interessierten Unternehmen geeignete Bewerber/-innen aus dem Kreis der Geflüchteten vor und unterstützen individuell bei bürokratischen und praktischen Fragestellungen. Darüber hinaus informieren sie über regionale und nationale Förder- und Unterstützungsangebote und helfen bei notwendigen Formalitäten.

Damit die betriebliche Integration der Geflüchteten auch nachhaltig gelingt, arbeiten die Lots/-innen vor Ort mit einem breiten Netzwerk relevanter Akteure zusammen und helfen auch bei der Entwicklung einer betrieblichen Willkommenskultur.

Standorte der Willkommenslots/-innen in Sachsen Anhalt

Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt

Mit dem Projekt Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt (RÜMSA) fördert das Land Sachsen-Anhalt Maßnahmen und Projekte kommunaler Arbeitsbündnisse, die den Übergang Jugendlicher von der Schule in eine berufliche Ausbildung und den Beruf optimal gestalten. Gefördert werden die Vorhaben in drei Handlungssäulen:

Aufbau und Etablierung einer funktionierenden zuständigkeits- und rechtskreisübergreifenden Kooperations- und Unterstützungsstruktur für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf, regionale Förderbudgets zur Erprobung und Verstetigung von Modellen und Initiativen zur Berufsorientierung, Übergangs-und Ausbildungsgestaltung im Rahmen der kommunalen Übergangsmanagementkonzepte. Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe ist abhängig von der spezifischen Art des Vorhabens.

STABIL

Das Landesprogramm STABIL (Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen) will verhindern, dass junge Menschen gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Es unterstützt Projekte zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung von Jugendlichen, die nicht älter als 25 Jahre sind. Dazu gehören auch Jugendliche mit Migrationshintergrund. Gefördert werden Projekte, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder besonderem sozialpädagogischen Hilfebedarf zu einer Ausbildung und Beschäftigung verhelfen.

Folgende staatliche Maßnahmen und Instrumente während der Ausbildung sollen junge Zugewanderte darin unterstützen, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen:

Zukunftschance assistierte Ausbildung (ZaA)

Das Landesprogramm Zukunftschance assistierte Ausbildung (ZaA) hilft jungen Menschen, die bisher schwer vermittelbar waren oder Unterstützung benötigen, eine qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren. Unterstützt werden sowohl die Ausbildungsunternehmen als auch die Auszubildenden. Die Ausbildungsunternehmen können Beratung und Unterstützung bei allen administrativen Aufgaben erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit, Qualifizierungsangebote für ihre Ausbildungsverantwortlichen wahrzunehmen. Die Jugendlichen werden auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Auch bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz sowie während der gesamten Berufsausbildung werden sie begleitet und unterstützt.

Ziel des Programms ist eine individuelle Förderung der Jugendlichen, die den konkreten Unterstützungsbedarf und die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt. Die Fördermaßnahme steht jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund offen.

Zielgruppen sind unter anderem:

-       Geduldete, wenn sie die gesetzliche Wartezeit erfüllt haben

-       Jugendliche aus Krisengebieten wie z.B. Syrien

-       Auszubildende, die in den ersten 18 Monaten ihrer Ausbildung durch das Landesnetzwerk Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt e.V. im Rahmen der ESF-Richtlinie „Integration statt Ausgrenzung“ betreut wurden, ab dem 19. Ausbildungsmonat

Mehr zur assistierten Ausbildung in Sachsen-Anhalt können Sie allgemein hier und speziell zur Zielgruppe hier nachlesen.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Das Programm Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) bietet jungen Menschen, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgewählt werden, eine Alternative zur betrieblichen Ausbildung. Zielgruppe sind Schulabgänger/-innen ohne Ausbildung (nach der allgemeinen Schulpflicht) sowie Ausbildungsabbrecher/-innen, die ihre Ausbildung weiterführen möchten. An dem Programm teilnehmen können auch Personen, die weder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) noch eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beginnen oder diese nicht erfolgreich beendet haben.

Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Bildungsträger geschlossen und nicht mit einem Betrieb. Für die Teilnehmenden gibt es keine Altersbeschränkung. Die Berufsausbildung dauert maximal dreieinhalb Jahre.

Es gibt zwei BaE-Modelle:

Beim Kooperativen Modell finden die Fachtheorie beim Bildungsträger und die Fachpraxis im Unternehmen statt. Die Lehrkräfte, Ausbilder/-innen und Sozialpädagog/-innen des Bildungsträgers begleiten die Teilnehmer/-innen während der gesamten Ausbildungsdauer. Die Inhalte der Ausbildung richten sich dabei nach den gültigen Rahmenlehrplänen der jeweiligen Berufe. Ergänzt wird die Ausbildung beim Bildungsträger durch Kommunikationstrainings, Bewerbungscoachings, Förderung sozialer Kompetenzen, Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.

Das Integrative Modell der BaE richtet sich an lernbeeinträchtigte oder benachteiligte Menschen, die aufgrund kognitiver oder sozialer Defizite besondere Unterstützung benötigen, um eine Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können. Die Ausbildung erfolgt beim Bildungsträger und wird durch Praktika bei Unternehmen ergänzt. Für Zugewanderte sind zudem weitere Sprachkurse vorgesehen.

Die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme werden von der zuweisenden Stelle (BA oder Jobcenter) getragen. Die Teilnehmer/-innen haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.

Seit 1. August 2019 sind sowohl Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung von diesem Programm ausnahmslos ausgeschlossen (siehe Ausbildungsförderung für Geflüchtete der IQ-Fachstelle).

Drittstaatler/-innen mit Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, einer Blauen Karte-EU oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU können jedoch ohne Einschränkungen und Wartefrist an der BaE teilnehmen.

Mehr Informationen über weiterführende schulische Ausbildungsmöglichkeiten sowie zur Hochschulausbildung finden Sie in der Rubrik „Berufliche Orientierung“.

Weiterführende Informationen zu beruflicher Bildung/ Ausbildung von Zugewanderten

Die folgenden Informationsangebote bieten einen Überblick über mögliche Unterstützungsprojekte und Angebote zur Integration von Zugewanderten in Ausbildung. Sie sollen und können aber eine individuelle und ausführliche Beratung nicht ersetzen. Insbesondere auch, um zu erfahren, welche Fördermöglichkeiten der Zielgruppe zustehen. Hierzu wenden Sie sich am besten an die für Sie zuständige Fachkraft der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Zu welchen Programmen der Ausbildungsförderung Geflüchtete Zugang haben, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, zeigt die Tabelle der IQ Fachstelle Einwanderung.

Das IQ Netzwerk Niedersachsen erklärt in der Arbeitshilfe Ausbildungsförderung für Geflüchtete welche Zugänge zur Ausbildungsförderung für Geflüchtete, je nach Aufenthaltsstatus, bestehen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Faktenpapier Migrationspaket: Verbesserungen für Gestattete und Geduldete zusammengefasst, welche Regelungen des Migrationspakets positive Auswirkungen auf die Situation von gestatteten und geduldeten Menschen haben.

Das Faktenpapier Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Ausbildungsvorbereitung neu aufgestellt - ebenfalls vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales - stellt die im Rahmen des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz neugestalteten Zugänge von Ausländer/-​innen zur Ausbildungsförderung vor.

Die Fachstelle Einwanderung des IQ Netzwerks fasst in ihrer Arbeitshilfe Übersicht aktueller geplanter Änderungen im sog. „Migrationspaket“ und weiteren Gesetzesentwürfen detailliert und übersichtlich alle Änderungen zusammen, die im Rahmen des Migrationspaketes anfallen.

Auch das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge stellt in ihrer Publikation Kurzübersicht Migrationspaket eine Übersicht zu den neue Regelungen und Gesetze im Rahmen des Migrationspakets vor. Dabei beschränkt sie sich auf die für Unternehmen relevanten Informationen in Bezug auf Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten und ausländische Fachkräften.

Das IQ Netzwerk Niedersachsen erklärt ausführlich in ihrer Arbeitshilfe Übersicht über Ausbildungsförderung für Migrant/-​innen mit Aufenthaltsgestattung sowie mit Duldung ab 1. August 2019, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung Zugang zu bestimmten Formen der Ausbildungsförderung haben.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat informiert in seiner Arbeitshilfe Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz über die Änderungen im Aufenthaltsgesetz, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen wurden.

Die Stadt Halle hat auf ihrer Webseite die Übersicht Informationen über geförderte Arbeitsmarktprojekte und –Maßnahmen veröffentlicht und listet darin auf, welche Arbeitsmarktprojekte es in Halle gibt und für welche Zielgruppe diese gedacht sind.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband gibt in seiner Handreichung "Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und Neuzugewanderte" einen Überblick über bestehende Förderinstrumente und ausbildungsfördernde Leistungen für Geflüchtete und Unionsbürger/-​innen. Dabei wird unter anderem auf die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zur Ausbildungsförderung je nach Aufenthaltsstatus eingegangen.