Am 1. Juni 2022 wechselten Geflüchtete aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II). Betreut werden sie nun von den örtlichen Jobcentern. Diese beraten und unterstützen sie bei der Sicherung des Lebensunterhalts sowie beim Eintritt in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist ein Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG).
Informationen und Checkliste für den Übergang in das SGB II vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt